Das Konzept

IMMOBILIEN-TEILVERKAUF


Die Ausgangssituation ist häufig gleich: Sie wünschen sich in Ihrer speziellen Lebenssituation mehr finanzielle Freiheit, ein Verkauf ist aber die letzte, unliebsame Option. Worin unterscheidet sich ein Immobilien-Teilverkauf also von einem kompletten Hausverkauf? Im Kern geht es um zwei zentrale Punkte.

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PUNKT 1

Sie bleiben bei einem Teilverkauf Eigentümer Ihrer Immobilie und können Sie bis an Ihr Lebensende weiter bewohnen. Auch erhalten Sie sich die maximale Flexibilität, Ihr Zuhause wie gewohnt nach den eigenen Wünschen zu gestalten und dabei keinerlei Kompromisse einzugehen. Sie bleiben vollständig Herr über Ihr Eigentum und entscheiden frei und selbstbestimmt.

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PUNKT 2

TEILBAR erwirbt einen prozentual frei bestimmbaren Anteil Ihrer Immobilie, je nach Höhe des Auszahlungsbetrags, den Sie sich wünschen. 50% Anteil ist die obere Grenze, nach unten ist ein Mindestbetrag von 100.000 Euro festgelegt. Ein neutraler Gutachter ermittelt im ersten Schritt den aktuellen Verkehrswert. Anschließend erfolgt der Teilverkauf, woraufhin TEILBAR stiller Anteilseigner Ihrer Immobilie im Hintergrund wird.

Für den verkauften Anteil zahlen Sie ein jährliches Nutzungsentgelt an TEILBAR, ähnlich einem Mietzins. Sämtliche Abwicklungskosten von Wertgutachten und Notar über Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer übernimmt TEILBAR.

Besonders spannend beim Modell Teilverkauf:  Sie ziehen weiterhin Vorteile aus der Wertsteigerung Ihres Eigenheims. Schließlich kennen die Immobilienpreise in Deutschland weiterhin nur eine Richtung: nach oben. Zu jedem beliebigen Zeitpunkt haben Sie als Eigentümer oder ggf. Ihre Erben die Möglichkeit, den an TEILBAR veräußerten Anteil zum Marktwert zurückzukaufen. Auch die Entscheidung für einen Komplettverkauf können Sie jederzeit treffen.

IN DER EIGENEN VIER WÄNDEN WOHNEN BLEIBEN UND SELBSTBESTIMMT HANDELN

Vorteile

WANN SICH EIN TEILVERKAUF LOHNT


Die Situationen, in denen es sich lohnt abzuwägen, ob ein Teilverkauf der eigenen Immobilie in Frage kommt, sind ganz unterschiedlicher Natur. Wir zeigen Ihnen einige Beispiele auf, in denen die gewonnene Liquidität zur gewünschten finanziellen Freiheit führt, ohne die eigene Immobilie aufgeben zu müssen.

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RENTE AUFBESSERN:

Das ist der wahrscheinlich häufigste Grund, über einen Immobilienteilverkauf nachzudenken. Ihr erworbener Rentenanspruch reicht nicht aus, um die Lebenshaltungskosten auf Dauer zu decken oder es steht einmalig eine größere Ausgabe an, die es aus dem monatlichen Einkommen nicht stemmbar ist.

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SCHEIDUNG:

Sie möchten nach Ihrer Scheidung die gemeinsame Immobilie samt Restschuld übernehmen und im Haus wohnen bleiben. Dafür gilt es den Ehepartner auszahlen, und ein hoher einmaliger Betrag ist erforderlich.

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SANIERUNG:

Die längst überfällige Sanierung des Dachs steht an, sie wollen Ihre Immobile energetisch sanieren oder sich den lang gehegten Wunsch einer neue Küche mit gehobener Ausstattung erfüllen. In diesem Fall lohnt sich ein Teilverkauf doppelt. Durch die Maßnahme erhöht sich der Immobilienwert und sie erzielen bei einem späteren Komplettverkauf einen noch höheren Verkaufspreis.

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VORZEITIGE AUSZAHLUNG DES ERBTEILS:

Sie möchten einen Teil Ihres Erbes vorzeitig an Ihre Kinder oder Nachkommen vermachen oder ihnen etwas Sinnvolles wie beispielsweise den Erwerb einer Immobilie ermöglichen.

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SELBSTSTÄNDIGE UND EXISTENZGRÜNDER:

Menschen mit unregelmäßigem Einkommen tun sich sehr schwer, ihre Einkommensverhältnisse lückenlos darzulegen – die Grundlage, dass sie überhaupt einen Kredit von der Bank bekommen. Existenzgründer haben so gut wie keine Chance auf einen Kredit.

KRITIK AM KONZEPT TEILVERKAUF

Kritiker sagen, die errechnete Nutzungsgebühr stehe in keinem Verhältnis gegenüber einem Komplettverkauf oder einer regulären Beleihung zu niedrigeren Zinsen über die Bank. Zwei Dinge fallen bei dieser Argumentation unter den Tisch: Menschen im Rentenalter haben oft gar keine Chance, noch einen Kredit von der Bank zu bekommen. Selbständige tun sich gleichermaßen schwer.

Ein Komplettverkauf hat nicht nur das Aufgeben der geliebten vier Wände zur Folge, man verzichtet mit dem Abstoßen der Immobilie auch auf jegliche zukünftige Wertsteigerung und damit einen potenziell höheren Verkaufspreis – ein Effekt, der die Zahlung der Nutzungsgebühr über die Jahre kompensiert.

Die Sorge, nach einem Teilverkauf nicht mehr der Herr im eigenen Haus zu sein, ist bei TEILBAR vollständig unbegründet. Sie behalten 100%ige Handhabe über ihre gesamte Immobilie und sind komplett selbstbestimmt.